Eingriffsregelung bei Bauvorhaben

   
 


Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist das zentrale Dokument für die Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei sogenannten Eingriffsverfahren. Dabei kann es sich neben den Genehmigungsverfahren für konkrete Projekte (Planfeststellung, Baugenehmigung) auch um verbindliche öffentlich rechtliche Pläne - insbesondere Bebauungspläne handeln.

Mit dem LBP sollen durch die Analyse der vorgefundenen Umweltsituation und die Prognose der mit der Realisierung der Planung verbundenen Veränderungen Konfliktpotenziale ermittelt und bewertet sowie Empfehlungen zur Vermeidung abgeleitet werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Kompensation von unvermeidbaren negativen Auswirkungen auf die Umwelt aufzuzeigen.

Diese Maßnahmen können als Festsetzungen oder Auflagen Teil des Fachplans bzw. der Genehmigung werden.

Das Leistungsprofil für einen LBP orientiert sich grundsätzlich an den in § 49a der HOAI festgelegten Positionen.

Im Rahmen der Bauleitplanung bietet sich aber beispielsweise die Erweiterung um einen integrierten Analyse- und Textteil zur "Umweltprüfung" an, die seit Sommer 2004 bei den meisten Verfahren Pflicht ist. Durch die Erweiterung der Inhalte des LBP auf alle Belange des Umweltschutzes können die planerheblichen Aspekte in einem Textdokument nachvollzogen werden, das gleichzeitig auch Grundlage für den zum Bebauungsplan vorgeschriebenen Umweltbericht wird.

In wasserrechtlichen Verfahren sind die Angaben nach § 49a der HOAI zum Teil um spezifische, als Sonderleistungen anzusehende Beurteilungen zu ergänzen: zu nennen sind hier insbesondere die Beurteilungen zur Auswirkung hydraulischer Belastungen auf die Gewässerfauna und die Ermittlung des Wiederbesiedlungspotenzials, das für Bemessungen nach BWK Merkblatt 3 erforderlich ist.

Wohnungsneubau
(Essenberger Straße)

Städtebauliche Nachverdichtung
(Butenbergskamp)

Gewerbegebietserweiterung
(Kabeisemannsweg)

Komplexe Siedlungserweiterung
(Rahmenplan Rosenhügel)

Innerstädtische Hauptstraße
(Ostumgehung Altendorf)

 

Radrouten
(Radweg Borbeck)

Kanalbau/-sanierung
(Kanalneubau Alfredstraße)

Regenrückhaltebecken/RÜB
(RRB Grenzweg)

Einleitungen
(Einleitungsstelle Wallneyer Straße)

Innerstädtische Gasleitung
(Thyssengas MH-OB-Dui)


siehe auch: Umweltprüfung und Umweltbericht , Ökokonto , BWK-M3