Komplexe Siedlungserweiterung
Rahmenplan Rosenhügel (Velbert)

 

Die Entwicklung einer ehemaligen Tongrube mit zugehörigem Ziegeleigelände stellt sich als ein mehrjähriges Planverfahren dar, das fünf Bauleitplanverfahren und Planungen zur Renaturierung eines Baches und weiterer wasserwirtschaftlicher Anlagen umfasst.

Die umweltbezogenen Planungselemente wurden in einem grünordnerischen Rahmenplan gebündelt. Ziele des Grünordnerischen Rahmenplanes (GOP) waren:

•  die Entwicklung eines Handlungsrahmens für die Gliederung der vorgesehenen Baugebiete (Ortsbild, Funktionszuweisung für die Grün- und Freiflächen, Benennung der erhaltenswerten Bestände, Offenlegung des Bachlaufes),

•  die Formulierung eines Kompensationskonzeptes (mit Maßnahmen innerhalb wie außerhalb des Plangebietes) sowie

•  die Fixierung der wesentlichen Punkte für die Einbindung in die umgebende Landschaft (Erholung, Wegebeziehungen etc.).


Die Grundlagenerhebungen für die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung umfassen neben der Ermittlung der landschaftsökologischen Gegebenheiten und der absehbaren Eingriffe auch die Zusammenstellung und Auswertung der sich aus den vorliegenden Abgrabungs- und Rekultivierungsgenehmigungen ergebenden landschaftsrechtlichen Anforderungen, da diese eine Grundlage für die Eingriffsbilanzierung darstellen.

Durch die frühzeitige Einbeziehung aller fachlich Beteiligten konnten Regelungen vereinbart werden, die bereits für alle Bebauungspläne gelten und die noch ausstehenden Verfahren so deutlich erleichtern.

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