Generalentwässerungsplanung
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Im Vorfeld der Beauftragung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden die Sanierungsabschnitte ermittelt, bei denen Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung nicht ausgeschlossen werden konnten. Anschließend wurden die verbliebenen Verfahrensbereiche in einem standardisierten Vorgehen beurteilt. Gewählt wurde eine Darstellung in Form von Kennblättern für alle Einzelmaßnahmen, die auch zahlreiche Fotos und Lagepläne umfasst. Für jeden Eingriffsbereich wurden die naturräumlichen Bedingungen beschrieben, Konfliktanalysen erarbeitet und mögliche Vermeidungs-, Minderungs- und Gestaltungsmaßnahmen formuliert. |
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Innerhalb von Ziergärten sind durch Kanalbaumaßnahmen, zumal wenn wie in den meisten Fällen bereits ein Kanal liegt, in der Regel keine dauerhaften Eingriffe in den Naturhaushalt zu erwarten. Die baubedingten Beeinträchtigungen werden durch die Wiederherstellung der Gartenflächen unmittelbar ausgeglichen. Auch in Privatgärten wurden jedoch für besondere Einzelbäume Maßnahmen zum Ausgleich vorgeschlagen, die für die Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern bereits erste Anhaltspunkte liefern. |
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Soweit ausschließlich hydraulische Überlastungen zu einem Sanierungserfordernis führen, kommt anstelle einer Sanierung auch die Abkopplung von Niederschlagswasser in Betracht. Im Rahmen des GEP wurde eine solche Prüfung anhand von Erfahrungswerten über erzielbare Abkopplungsanteile in Abhängigkeit von Siedlungsstrukturen und Bodenverhältnissen durchgeführt. In den relevanten Einzugsgebieten konnten keine Abkopplungspotenziale ermittelt werden, die hinreichen würden, auf Sanierungen zu verzichten. |
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