Generalentwässerungsplanung
GEP Kläranlage Kupferdreh (Essen)

 
 


Die Technischen Betriebe Velbert haben in den letzten Jahren fast für das ganze Stadtgebiet Velbert Generalentwässerungspläne erarbeitet. Im Rahmen der Bearbeitung wurden für zahlreiche Abschnitte im Kanalnetz Sanierungserfordernisse ermittelt.

Im Vorfeld der Beauftragung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurden die Sanierungsabschnitte ermittelt, bei denen Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung nicht ausgeschlossen werden konnten.

Anschließend wurden die verbliebenen Verfahrensbereiche in einem standardisierten Vorgehen beurteilt. Gewählt wurde eine Darstellung in Form von Kennblättern für alle Einzelmaßnahmen, die auch zahlreiche Fotos und Lagepläne umfasst. Für jeden Eingriffsbereich wurden die naturräumlichen Bedingungen beschrieben, Konfliktanalysen erarbeitet und mögliche Vermeidungs-, Minderungs- und Gestaltungsmaßnahmen formuliert.

 


Bei der Beurteilung der Eingriffe wurde vereinfachend angenommen, dass ein 3 m breiter Kanalschutzstreifen ohnehin von Gehölzen freizuhalten ist. Sofern innerhalb dieses Streifens bei vorhandenen und zu sanierenden Kanälen Gehölze stocken, ist nicht von einem Eingriff gemäß BNatSchG auszugehen. In einzelnen Fällen wurden jedoch Vorschläge zum Erhalt besonderer Einzelbäume oder Gehölze auch im Kanalschutzstreifen formuliert.

Innerhalb von Ziergärten sind durch Kanalbaumaßnahmen, zumal wenn wie in den meisten Fällen bereits ein Kanal liegt, in der Regel keine dauerhaften Eingriffe in den Naturhaushalt zu erwarten. Die baubedingten Beeinträchtigungen werden durch die Wiederherstellung der Gartenflächen unmittelbar ausgeglichen. Auch in Privatgärten wurden jedoch für besondere Einzelbäume Maßnahmen zum Ausgleich vorgeschlagen, die für die Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern bereits erste Anhaltspunkte liefern.



Soweit ausschließlich hydraulische Überlastungen zu einem Sanierungserfordernis führen, kommt anstelle einer Sanierung auch die Abkopplung von Niederschlagswasser in Betracht. Im Rahmen des GEP wurde eine solche Prüfung anhand von Erfahrungswerten über erzielbare Abkopplungsanteile in Abhängigkeit von Siedlungsstrukturen und Bodenverhältnissen durchgeführt. In den relevanten Einzugsgebieten konnten keine Abkopplungspotenziale ermittelt werden, die hinreichen würden, auf Sanierungen zu verzichten.

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