Eingriffsregelung in der Generalentwässerungsplanung

 

Im Rahmen der Erarbeitung von Generalentwässerungsplänen werden meist für zahlreiche Abschnitte im Kanalnetz Sanierungserfordernisse ermittelt. Da es sich bei den Kanalsanierungen in NRW um wasserrechtliche Verfahren nach § 58.1 LWG handelt, ist die Eingriffsregelung im so genannten "Huckepack-Verfahren" zu vollziehen. Im Rahmen der Planverfahren ist somit eine Beurteilung der landschaftlichen Situation sowie der zu erwartenden Eingriffe und eine Ermittlung und Planung der erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen vorzulegen.

Demgegenüber werden im GEP für Hochwasser- und Regenrückhaltebecken nur vorbereitende Festlegungen getroffen, da diese Becken eines gesonderten Genehmigungsverfahrens bedürfen.

Die Vielzahl der einzelnen Sanierungsverfahren im GEP stellt besondere Anforderungen an die nachvollziehbare und übersichtliche Gestaltung der Bestandsbewertung, der Eingriffsprognose und der Maßnahmenentwicklung, damit die Verfahren auch für die zahlreichen Planungsbeteiligten handhabbar bleiben.

Im Rahmen mehrerer Planverfahren wurde eine standardisierte Darstellungsform entwickelt, in der jeder Eingriffsbereich zusammenhängend mit allen Prüfschritten abgearbeitet wird und so eine leichte Anpassung und Fortschreibung gewährleistet.

Soweit ausschließlich hydraulische Überlastungen zu einem Sanierungserfordernis führen, kommt anstelle einer Sanierung auch die Abkopplung von Niederschlagswasser in Betracht. Im Rahmen des GEP bietet sich, soweit keine entsprechenden Potenzialkarten vorliegen, eine Prüfung anhand von Erfahrungswerten an. Das umweltbüro essen hat Erfahrungswerte über erzielbare Abkopplungsanteile in Abhängigkeit von Siedlungsstrukturen und Bodenverhältnissen in zahlreichen Modellprojekten gewonnen.


Generalentwässerungsplanung

(GEP Kläranlage Kupferdreh)