Konzeptioneller Umweltschutz

       
 


Umweltschutz und landschaftsökologische Planung muss bereits im Vorfeld konkreter Eingriffe in den Naturhaushalt wirksam werden. Neben den eingeführten Planungsinstrumenten wie dem (kommunalen) Grünordnungsplan, dem (interkommunalen) Freiraumentwicklungsplan und rechtsverbindlichen Instrumenten wie dem Landschaftsplan sowie den Entwicklungskonzepten und Pflege- und Entwicklungsplänen für einzelne Biotope und Landschaftsräume zählen dazu auch politisch-administrative Arbeiten.


Das umweltbüro essen richtet im städtischen Raum ein besonderes Augenmerk auf die Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen in der Stadtentwicklung.


Seit 1998 ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in das Baugesetzbuch integriert. Eine beträchtliche - und bislang nur in Ausnahmefällen ausgeschöpfte - Flexibilität in der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen bietet nunmehr die Bildung von so genannten "Öko-Konten" und ihrer Vorstufe, der Einrichtung von Flächen- und Maßnahmenpools.
Das umweltbüro essen hat für verschiedene Städte und mit weiteren Partnern auch für private Anbieter praxisnahe Lösungen umgesetzt. In Zukunft werden insbesondere im Bereich Gewässerunterhaltung und bei privaten Eignern und Nutzern landwirtschaftlicher Flächen bedeutende Beratungserfordernisse bestehen.

Aus diesen Projekten lässt sich für die Umsetzung von Ökokonto-Konzepten bereits deutlich ableiten, dass nicht die am Markt inzwischen reichlich erhältliche Software über den Erfolg und die Alltagstauglichkeit der Konzepte entscheidet, sondern allein der gelungene Interessensausgleich bei sich überlagernden Ansprüchen an einen begrenzten Raum.