Umweltschutz und landschaftsökologische Planung muss bereits im Vorfeld
konkreter Eingriffe in den Naturhaushalt wirksam werden. Neben den eingeführten
Planungsinstrumenten wie dem (kommunalen) Grünordnungsplan,
dem (interkommunalen) Freiraumentwicklungsplan und rechtsverbindlichen
Instrumenten wie dem Landschaftsplan sowie den Entwicklungskonzepten
und Pflege- und Entwicklungsplänen für einzelne Biotope und
Landschaftsräume zählen dazu auch politisch-administrative
Arbeiten.
Das umweltbüro essen richtet im städtischen
Raum ein besonderes Augenmerk auf die Berücksichtigung der Belange
von Kindern und Jugendlichen in der Stadtentwicklung.
Seit 1998 ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
in das Baugesetzbuch integriert. Eine beträchtliche - und bislang
nur in Ausnahmefällen ausgeschöpfte - Flexibilität in der
Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen bietet nunmehr die Bildung von
so genannten "Öko-Konten" und ihrer Vorstufe,
der Einrichtung von Flächen- und Maßnahmenpools.
Das umweltbüro essen hat für
verschiedene Städte und mit weiteren Partnern auch für private
Anbieter praxisnahe Lösungen umgesetzt. In Zukunft werden insbesondere
im Bereich Gewässerunterhaltung und bei privaten Eignern und Nutzern
landwirtschaftlicher Flächen bedeutende Beratungserfordernisse bestehen.
Aus diesen Projekten lässt sich für die Umsetzung von Ökokonto-Konzepten
bereits deutlich ableiten, dass nicht die am Markt inzwischen reichlich
erhältliche Software über den Erfolg und die Alltagstauglichkeit
der Konzepte entscheidet, sondern allein der gelungene Interessensausgleich
bei sich überlagernden Ansprüchen an einen begrenzten Raum.
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