Gewässerrenaturierung
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Die Offenlegung eines Quellarmes des Grundbaches in Velbert wurde als Sammelkompensationsmaßnahme für ein großes Wohngebiet festgesetzt. Diese Naturschutzmaßnahme gewinnt mit Fertigstellung eines Regenüberlaufbeckens zusätzlich an Effektivität, da auf dem anschließenden Abschnitt Möglichkeiten zur Herstellung eines naturnahen Gewässers und zur Beseitigung einer tiefen Erosionsstrecke entstehen. |
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Auftraggeber: Bergisch-Rheinischer Wasserverband (BRW), 2004 Umsetzungsstand: Vorlage bei der Genehmigungsbehörde |
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Auftraggeber: Stadtentwässerung Mülheim an der Ruhr, 2004 |
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Zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren wurden die vorgeschriebenen Erläuterungsberichte zur Genehmigung nach § 31 WHG um die üblicherweise separaten Teilgutachten "landschaftspflegerischer Begleitplan" und "Allgemeine Einzelfallprüfung nach UVPG" ergänzt. Dies führt zu einer erheblichen Verringerung des Umfangs der Prüfunterlagen, ohne dass wichtige Inhalte verloren gehen. |