Gewässerrenaturierung


Viele Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern sind eng mit siedlungswasserwirtschaftlichen Erfordernissen und Aktivitäten verknüpft, wie zwei aktuellen Genehmigungsplanungen verdeutlichen:

Die Offenlegung eines Quellarmes des Grundbaches in Velbert wurde als Sammelkompensationsmaßnahme für ein großes Wohngebiet festgesetzt. Diese Naturschutzmaßnahme gewinnt mit Fertigstellung eines Regenüberlaufbeckens zusätzlich an Effektivität, da auf dem anschließenden Abschnitt Möglichkeiten zur Herstellung eines naturnahen Gewässers und zur Beseitigung einer tiefen Erosionsstrecke entstehen.

   
Auftraggeber: Bergisch-Rheinischer Wasserverband (BRW), 2004
Umsetzungsstand: Vorlage bei der Genehmigungsbehörde


Die naturnahe Umgestaltung eines ausgebauten Abschnittes des Haubaches in Mülheim an der Ruhr steht im Kontext eines anstehenden Genehmigungsverfahrens für die Sanierung einer Einleitungsstelle. Um die Nachweise nach BWK M3 führen zu können, wären eine technische Lösung (Erweiterung der Rückhaltekapazitäten) wie auch eine gewässerökologische Maßnahme in Betracht gekommen. Zur Umsetzung kommt nunmehr die gewässerökologisch effektivere Variante: durch einen naturnahen Umbau des Gewässers mit deutlicher Verbreiterung und Laufverlängerung sowie durch die Realisierung eines kurzen Parallelgerinnes an der Einleitungsstelle werden die hydraulischen Belastungen gewässerverträglich verringert - ein Gewinn für Gewässer und Entwässerungsbetriebe.

 
 

Auftraggeber: Stadtentwässerung Mülheim an der Ruhr, 2004
Umsetzungsstand: Vorlage bei der Genehmigungsbehörde


Zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren wurden die vorgeschriebenen Erläuterungsberichte zur Genehmigung nach § 31 WHG um die üblicherweise separaten Teilgutachten "landschaftspflegerischer Begleitplan" und "Allgemeine Einzelfallprüfung nach UVPG" ergänzt. Dies führt zu einer erheblichen Verringerung des Umfangs der Prüfunterlagen, ohne dass wichtige Inhalte verloren gehen.